Förderungen OÖ (Heizkesseltausch u. Neubau)! Impulsprogramm Heizkesseltausch Informationen für den Antragsteller Gefördert wird der Austausch von alten Heizkesseln und Wärmeerzeugern zur Raumheizung, die 15 Jahre und älter sind. Förderungswürdig sind jedoch nur Austauschvarianten, die eine tatsächliche und effektive emissionsmindernde und energieeinsparende Verbesserung darstellen, und dem oö. Energiekonzept entsprechen. Der Austausch muss von einem befugten Gewerbebetrieb (Zentralheizungsbauer) durchgeführt werden, wobei der alte Heizkessel/Wärmeerzeuger ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Als Basis für die richtige Dimensionierung des neuen Heizkessels/Wärmeerzeugers (ausschließlich für wassergetragene Etagen-/Zentralheizungssysteme) muss eine Heizlastberechnung durchgeführt werden. Das neue Heizgerät muss typengeprüft sein und Mindestwirkungsgrade und Emissionsgrenzwerte einhalten. Förderungsfähige Objekte:
Die als einmaliger Zuschuss gewährte Förderungshöhe wird mit 10 % der anrechenbaren Nettoinvestitionskosten (d.h. ohne Mehrwertsteuer bzw. nur die Kosten für den Heizkessel/Wärmeerzeuger und dessen Einbau) begrenzt mit einem Maximalbetrag. Kriterien:
· Wenn der Anschluss an eine bestehende Fern- und biogene Nahwärmeanlage möglich ist, werden andere Energieträger nicht gefördert · Keine Einkommensgrenzen, andere Förderungen bleiben unberücksichtigt · Information: UA Luftreinhaltung und Energietechnik der Oö. Landesregierung, Tel. 0732/7720-13623 NEU: erhöhte Förderung für die Entsorgung von Öltanks bzw. Flüssiggastanks: Für die Umrüstung von fossilen Energieträgern (Öl bzw. Flüssiggas) auf Biomasse, biogene Nahwärme, Fernwärme bzw. Wärmepumpe gibt es eine erhöhte Förderung, wenn der alte Tank ordnungsgemäß entsorgt wird. Förderungskriterien: - Förderung erfolgt nur im Rahmen eines förderungsfähigen Heizkesseltausches - Förderungsbetrag: 10% der anerkennbaren Nettoinvestitionskosten für Heizkesseltausch und Tankentsorgung, max. 1.000 € (13.760,30 öS) bzw. 500 € (6.880,15 öS) - Effektive Mehrkosten der Tankentsorgung müssen anfallen, Mindestgröße des Tanks: 1.000 Liter - Reinigung und Entsorgung des Tanks durch befugten Gewerbetrieb Der Förderantrag steht als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung: www.ooe.gv.at/formulare/Umwelt/Antrag_IMPULS.pdf
Neubau-Förderung Förderungen durch die Agrar- und Forstrechtsabteilung Pellets- und Hackschnitzelheizanlagen Bei Nicht-Landwirten beträgt der nicht rückzahlbare Zuschuss 25 % der Investitionskosten, max. 1.500 € (20.640,45 öS) je Anlage Einkommensgrenzen: Hinweis: Nähere Informationen: Erneuerbare Energieträger in der Landwirtschaft Förderung von einzelbetrieblichen Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen im Rahmen des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Förderhöhe: Voraussetzungen: Weiters gibt es zur Förderung der Verwendung von Energie aus Biomasse und anderen Energiealternativen in der Landwirtschaft folgende Förderprogramme:
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