"GERICHTLICHER VERGLEICH"

 

Klagende Partei:

Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb

 10 40 Wien, Schwarzenbergplatz 14

vertreten durch:

Dr. Marcella Prunbauer

Dr. Andreas Peyrer-Heimstätt

Dr. Leonhard Romig

Rechtsanwälte

1010 Wien, Mahlerstraße 7

Beklagte Partei:

Pelletsverband Austria

Vertriebs- und Beratungs GmbH

Schönbergstr. 21b

4616 Weißkirchen

vertreten durch:

Saxinger, Chalupsky, Weber & Partner

Rechtsanwälte GmbH

Bauernstr. 9

4600 Wels

 

wegen UWG

Streitwert für Unteerlassung und Veröffentlichung € 33.000,--

 

Die Parteien schließen bei der Tagsatzung am

folgenden gerichtlichen

V E R G L E I C H

1.) Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes zu unterlassen,

a) in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, anzukündigen, dass bei Heizkesselerneuerung auf eine PVA Pelletsheizung bzw. bei Umstieg auf eine Pelletsheizungsanlage 3000 kg PVA-Pellets gratis und/oder ein Winterheizungsbedarf für Heizungssanierer gratis erhältlich ist oder sinnähnliches; Unternehmen gegenüber auch das Anbieten oder Gewähren derartiger Zugaben zu unterlassen;

b) Verbrauchern gegenüber, welche aufgrund einer Zugabenankündigung, wie sie gem. Pkt. 1.) a) zu unterlassen ist, ihren Heizkessel auf eine PVA Pelletsheizung erneuern bzw. auf eine Pelletsheizung umsteigen, die angebotene Zugabe zu gewähren.

 

2.) Der beklagten Partei wird die Ermächtigung erteilt, Pkt. 1.) a) und b) des Vergleiches samt Überschrift "Gerichtlicher Vergleich" auf Kosten der beklagten Partei in der Pelletsverbandszeitung im Textteil, in Normallettern, wie für redaktionelle Artikel verwendet, mit Fettdruckumrandung, Fettdrucküberschrift, fett und gesperrt gedruckten Parteien sowie auf der Website pelletsverband.at nach Wahl der beklagten Partei auf der ersten Seite oder in Form eines Pop-up-Fensters für die Dauer von 3 Monaten veröffentlichen zu lassen.

 

3.) Die beklagte Partei verpflichtet sich weiters, der klagenden Partei zu Handen der Rechtsanwälte Dr. Marcella Prunbauer, Dr. Andreas Peyrer-Heimstätt & Dr. Leonhard Romig, 1010 Wien, Mahlerstr. 7, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution die Kosten der außergerichtlichen Intervention im Betrag von € 748,24 (darin enthalten € 124,71 an 10 % USt) sowie die Kosten für das Einschreiten beim Vergleichsabschluss in der Höhe von € 551,16 (darin enthalten € 91,86 an 20 % USt) zu bezahlen und die Gerichtsgebühren in der Höhe von € 275,50 aus eigenem zu tragen.

Bezirksgericht für Handelssachen Wien

1011 Wien, Riemergasse 7

04. Juli 2003

  zurück