Der Pelletsverband Austria zieht mit dem Ausdruck des Bedauerns die in der Ausgabe der Kremstaler Rundschau vom 11.05.2003, Seite 20, getätigten Feststellungen, dass "Fa. Sturmberger GmbH hat bei Pellets gepantscht" - "Fa. Sturmberger GmbH wurde das staatl. Gütezeichen für Pellets entzogen!" zurück.

 

"GERICHTLICHER VERGLEICH"

 

Klagende Partei:

Sturmberger GmbH

4532 Rohr/Kremstal, Bahnhofstr. 5

vertreten durch:

Dr. Gottfried Lindner

4020 Linz, Landstr. 35b

Beklagte Parteien:

Pelletsverband Austria

Vertriebs- und Beratungs GmbH

 

Wilfried Auerbach GF

 

Schönbergstr. 21b

4616 Weißkirchen

vertreten durch:

Dr. Günter Schmid

Mozartstr. 4

4020 Linz

 

wegen Unterlassung (€ 33.340,--), Zahlung (€ 1.000,--) und Urteilsveröffentlichung/Widerruf (€ 2.000,--), Gesamtstreitwert sohin € 36.340,--.

 

1.) Die beklagten Parteien sind schuldig, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zu unterlassen, über die klagende Partei irreführende und/oder herabsetzende und/oder anschwärzende Äußerungen, wie insbesondere der Klägerin sei die Verwendung des staatlichen Gütezeichens für Pellets entzogen worden und/oder sie habe bei Pellets "gepantscht" und/oder ihr konnte von der Erstbeklagten das Vermischen von PVA-Pellets mit Pellets, die nicht den Gütevorschriften laut staatl. PVA-Gütezeichen entsprechen würden, nachgewiesen werden, sowie sinngleiche Äußerungen, zu verbreiten.

2.) Der Pelletsverband Austria verpflichtet sich, in den nächsten 2 zeitlich aufeinander folgenden Ausgaben der "Pelletsverbandzeitung" auf ihre Kosten eine Anzeige in Größe einer Viertelseite unter anderem mit dem Inhalt zu schalten, dass der Pelletsverband die in der Anzeige der Ausgabe der Kremstaler Rundschau vom 11.05.2003, Seite 20, getätigten Feststellungen "Fa. Sturmberger hat bei Pellets gepanscht" und "Fa. Sturmberger GmbH wurde das staatl. Gütezeichen für Pellets entzogen", mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückzieht. Weiters ist diese Anzeige für die Dauer von 3 Monaten mit gleichem Inhalt und Größe auf der offiziellen Homepage des Pelletsverbandes (derzeitige Adresse pelletsverband.at) auf deren Kosten zu veröffentlichen.

3.) Im Verfahren 4 C 1900/03 v vor dem BG Steyr, in welchem durch Nichtbesuchen der Verhandlung am 08.03.2004 einfaches Ruhen eingetreten ist, wird ewiges Ruhen vereinbart. Die in diesem Verfahren den Streitparteien entstandenen Kosten werden gegenseitig aufgehoben.

4.) Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche des Pelletsverband Austria Vertriebs- und Beratungs GesmbH und des Wilfried Auerbachs einerseits und der Sturmberger GmbH andererseits beidseitig bereinigt und verglichen.

Landesgericht Wels, Abteilung 30

am 13.01.2004

Dr. Maria-Elisabeth Schindler